Gebäu­de­innen­aufmaß
Die Flächen­er­mittlung als Grundlage für eine gerechte
Miet- und Kaufpreisfindung.
Gebäu­de­innen­aufmaß
Die Flächen­er­mittlung als Grundlage für eine gerechte Miet- und Kaufpreisfindung.
Gebäu­de­innen­aufmaß
Die Flächen­er­mittlung als Grundlage für eine gerechte Miet- und Kaufpreisfindung.

Miet- und Nutzflächenermittlung

Die Fläche ist neben dem Preis pro m² die ausschlag­ge­bende Größe zur Bestimmung der zu zahlenden Miete bzw. des zu zahlenden Kaufpreises. Ist die Fläche nur mit unzurei­chender Genau­igkeit bestimmt worden, die zugrun­de­lie­gende Richt­linie nicht benannt oder das Objekt zwischen­zeit­liche umgebaut worden, kann es zu Meinungs­ver­schie­den­heiten zwischen den Vertrags­par­teien kommen.

Um Klarheit für alle Betei­ligten zu schaffen, nehmen wir örtliche Aufmaße vor und führen Miet- und Nutzflä­chen­be­rech­nungen nach verschie­denen Richt­linien, zum Beispiel nach DIN 277 oder der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflä­chen­ver­ordnung – WoFlV) durch. Wir unter­stützen Sie gern und erstellen Ihnen eine Kosten­schätzung für die Miet- oder Nutzflä­chen­er­mittlung Ihres Objektes.

Beispiel für die Nutzflä­chen­be­rechnung einer Logistikhalle