Bei der Absteckung selbst werden die abzusteckenden Elemente, wie z. B. Gebäudeecken oder Achsen, mit der je nach Anwendungsfall notwendigen Genauigkeit in ihrer Lage und ggf. auch Höhe durch Nägel, Pflöcke, Farbmarkierungen oder Ähnliches gekennzeichnet. Im Land Brandenburg gibt es zwar keine Vorschrift die regelt, dass Absteckungen nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden dürfen. Dennoch sollten Sie diese Aufgabe nur in die Hände einer qualifizierten Fachkraft geben, die die Absteckung gewissenhaft ausführt, denn sie ist auch mit einer gewissen Verantwortung verbunden. Absteckungsfehler können oft kostspielige Folgen bei der anschließenden Bauausführung nach sich ziehen, insbesondere wenn es sich um eine grenznahe Bebauung oder um besonders anspruchsvolle Bauwerke wie Brücken oder Tunnel handelt. Die Absteckung kann in zwei Phasen, die Grob- und die Feinabsteckung unterteilt werden.