Einmessungsbescheinigung
Einmessungsbescheinigung
Einmessungsbescheinigung
Gebäudeeinmessung und Einmessungsbescheinigung
Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster
Im Land Brandenburg ist die Einmessung einer neu errichteten oder im Grundriss veränderten baulichen Anlage gesetzlich vorgeschrieben. Im Zuge der Einmessung für das Liegenschaftskataster wird der Grundriss und die Geschossanzahl der baulichen Anlage vermessungstechnisch erfasst und ein Bezug zu den vorhandenen Grundstückgrenzen hergestellt. Die Einmessung dient dazu, das amtlich geführte Liegenschaftskataster fortzuführen und es somit auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Darstellung der im Liegenschaftskataster enthaltenen Geobasisinformationen erfolgt durch die Liegenschaftskarte, welche die Lage der Flurstücke und Gebäude dokumentiert.
Grundsätzlich ist jede neu errichtete oder im Grundriss veränderte bauliche Anlage, deren Nachweis im Liegenschaftskataster zur Erfüllung der Anforderungen des Rechts, der Verwaltung, der Wirtschaft oder der Gesellschaft von Bedeutung ist, einmessungspflichtig. Um Klarheit darüber zu erhalten, welche baulichen Anlagen damit konkret gemeint sind, hat das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg eine nicht abschließende Liste der einmessungspflichtigen baulichen Anlagen erstellt. Bauliche Anlagen die vor dem 28. November 1991 fertiggestellt wurden, unterliegen grundsätzlich nicht der Einmessungspflicht. Sobald Veränderungen an der baulichen Anlage vorgenommen werden, beispielsweise durch einen Anbau, kann jedoch eine Einmessungspflicht entstehen.
Die Einmessungspflicht trifft dabei i. d. R. den Eigentümer der baulichen Anlage. Dieser hat die notwendigen Vermessungsarbeiten innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung zu veranlassen. Die Einmessung ist von einer dafür zuständigen Stelle, also einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder der jeweils zuständigen Katasterbehörde durchzuführen. Unterlässt der Eigentümer die Einmessung, so kann er von der Katasterbehörde aufgefordert werden, die bauliche Anlage einmessen zu lassen. Darüber hinaus kann die Einmessung auch von Amts wegen durch die Katasterbehörde, auf Kosten des Einmessungspflichtigen vorgenommen werden.
Da es sich bei der Einmessung um eine hoheitliche Leistung handelt, sind die Kosten der Einmessung in der Vermessungsgebührenordnung festgelegt und richten sich nach dem Wert der baulichen Anlage.
Bauordnungsrechtliche Einmessung
Neben der Einmessung für das Liegenschaftskataster ergibt sich für den Bauherrn noch eine weitere Einmessungspflicht aus der Brandenburgischen Bauordnung. Sie dient zur Kontrolle, ob die in der Baugenehmigung festgelegt Grundfläche und Höhenlage des Gebäudes eingehalten wurde. Um effektiv zu verhindern, dass das Bauwerk anders errichtet wird, als es genehmigt wurde, ist die Einmessungsfrist hier wesentlich kürzer. Binnen zwei Wochen nach Baubeginn ist der Bauaufsichtsbehörde durch Vorlage einer Einmessungsbescheinigung eines Vermessungsingenieurs die Einhaltung der genehmigten Grundfläche und Höhenlage nachzuweisen. Die Einmessung erfüllt dabei auch eine Sicherheitsfunktion für den Bauherrn, denn nur durch diese Kontrolle können kostspielige Fehler in der Bauausführung rechtzeitig erkannt und vermieden werden.
Bauordnungsrechtliche Einmessung
Neben der Einmessung für das Liegenschaftskataster ergibt sich für den Bauherrn noch eine weitere Einmessungspflicht aus der Brandenburgischen Bauordnung. Sie dient zur Kontrolle, ob die in der Baugenehmigung festgelegt Grundfläche und Höhenlage des Gebäudes eingehalten wurde. Um effektiv zu verhindern, dass das Bauwerk anders errichtet wird, als es genehmigt wurde, ist die Einmessungsfrist hier wesentlich kürzer. Binnen zwei Wochen nach Baubeginn ist der Bauaufsichtsbehörde durch Vorlage einer Einmessungsbescheinigung eines Vermessungsingenieurs die Einhaltung der genehmigten Grundfläche und Höhenlage nachzuweisen. Die Einmessung erfüllt dabei auch eine Sicherheitsfunktion für den Bauherrn, denn nur durch diese Kontrolle können kostspielige Fehler in der Bauausführung rechtzeitig erkannt und vermieden werden.Kosten einer Gebäudeeinmessung
Um Kosten zu sparen empfiehlt es sich, die Vermessungsarbeiten für die zwei Einmessungen in einem Vermessungstermin zusammenzufassen und die Einmessung für das Liegenschaftskataster gleich im Zuge der Baukontrollmessung für die Bauaufsichtsbehörde mit zu erledigen. Dazu ist es notwendig, dass der Grundriss des zukünftigen Bauwerks zum Vermessungstermin erkennbar ist, was nur durch eine vorausschauende Terminplanung zwischen dem Bauherrn, der Baufirma und dem Vermessungsingenieur gelingt.
Darüber hinaus können Bauherrn von Eigenheimen Gebühren sparen, indem bei der Einmessung des Wohnhauses die Einmessung von Nebengebäuden, wie zum Beispiel einer Garage, gleich mit erledigt wird. Auch hierfür müssen die Grundrisse der jeweiligen baulichen Anlagen erkennbar sein und somit ist hier ebenfalls eine umsichtige Terminplanung notwendig. Treten Sie zur Einmessung Ihrer baulichen Anlage mit uns in Kontakt, wir sind Ihnen gern behilflich und erstellen eine Kostenschätzung für Ihre Gebäudeeinmessung.