Berufsbild

Wird man im Gespräch nach seinem Beruf gefragt und erwidert, dass man ÖbVI sei, dann blickt man meist in fragende Gesichter. Mit dem Begriff Vermesser, können die meisten Menschen dann schon etwas mehr anfangen und entgegnen freude­strahlend, dass das doch die Personen seien, die mit den komischen Messge­räten an der Straße stehen. Das ist natürlich nicht falsch, aber dieje­nigen die etwas genauer wissen möchten was ein ÖbVI eigentlich ist und tut, werden hier fündig.

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Der Öffentlich bestellte Vermes­sungs­in­ge­nieur (ÖbVI) ist ein mit der Wahrnehmung von Hoheits­auf­gaben des amtlichen Vermes­sungs­wesens belie­hener Freibe­rufler. Er ist insofern Träger eines öffent­lichen Amtes und Behörde, gleich­zeitig jedoch auch Unter­nehmer, der auch im Bereich des nicht amtlichen Vermes­sungs­wesens tätig werden darf. Der Beruf des Öffentlich bestellten Vermes­sungs­in­ge­nieurs ist der mittel­baren Staats­ver­waltung zuzuordnen und der Öffentlich bestellte Vermes­sungs­in­ge­nieur unter­steht daher der staat­lichen Aufsicht.

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Der Öffentlich bestellte Vermes­sungs­in­ge­nieur (ÖbVI) ist ein mit der Wahrnehmung von Hoheits­auf­gaben des amtlichen Vermes­sungs­wesens belie­hener Freibe­rufler. Er ist insofern Träger eines öffent­lichen Amtes und Behörde, gleich­zeitig jedoch auch Unter­nehmer, der auch im Bereich des nicht amtlichen Vermes­sungs­wesens tätig werden darf. Der Beruf des Öffentlich bestellten Vermes­sungs­in­ge­nieurs ist der mittel­baren Staats­ver­waltung zuzuordnen und der Öffentlich bestellte Vermes­sungs­in­ge­nieur unter­steht daher der staat­lichen Aufsicht.

Das Berufs­recht der Öffentlich bestellten Vermes­sungs­in­ge­nieure ist im Land Brandenburg unter anderem durch das Branden­bur­gische ÖbVI-Gesetz (BbgÖbVIG) geregelt. Danach hat der Öffentlich bestellte Vermes­sungs­in­ge­nieur seinen Beruf unpar­teiisch, unabhängig, gewis­senhaft, selbständig, eigen­ver­ant­wortlich und sachge­recht auszuüben.

Um im Land Brandenburg zum Öffentlich bestellten Vermes­sungs­in­ge­nieur zugelassen zu werden, ist neben einer ausrei­chenden Erfahrung bei der Ausführung von Liegen­schafts­ver­mes­sungen auch die Laufbahn­be­fä­higung zum höheren vermes­sungs­tech­ni­schen Verwal­tungs­dienst nötig. D. h. ein Hochschul­studium der Fachrichtung Geodäsie sowie einen erfolg­reichen Abschluss der zweiten Staats­prüfung werden ebenfalls voraussetzt.