Berufsbild
Wird man im Gespräch nach seinem Beruf gefragt und erwidert, dass man ÖbVI sei, dann blickt man meist in fragende Gesichter. Mit dem Begriff Vermesser, können die meisten Menschen dann schon etwas mehr anfangen und entgegnen freudestrahlend, dass das doch die Personen seien, die mit den komischen Messgeräten an der Straße stehen. Das ist natürlich nicht falsch, aber diejenigen die etwas genauer wissen möchten was ein ÖbVI eigentlich ist und tut, werden hier fündig.
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein mit der Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben des amtlichen Vermessungswesens beliehener Freiberufler. Er ist insofern Träger eines öffentlichen Amtes und Behörde, gleichzeitig jedoch auch Unternehmer, der auch im Bereich des nicht amtlichen Vermessungswesens tätig werden darf. Der Beruf des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist der mittelbaren Staatsverwaltung zuzuordnen und der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur untersteht daher der staatlichen Aufsicht.
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein mit der Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben des amtlichen Vermessungswesens beliehener Freiberufler. Er ist insofern Träger eines öffentlichen Amtes und Behörde, gleichzeitig jedoch auch Unternehmer, der auch im Bereich des nicht amtlichen Vermessungswesens tätig werden darf. Der Beruf des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist der mittelbaren Staatsverwaltung zuzuordnen und der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur untersteht daher der staatlichen Aufsicht.
Das Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure ist im Land Brandenburg unter anderem durch das Brandenburgische ÖbVI-Gesetz (BbgÖbVIG) geregelt. Danach hat der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur seinen Beruf unparteiisch, unabhängig, gewissenhaft, selbständig, eigenverantwortlich und sachgerecht auszuüben.
Um im Land Brandenburg zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zugelassen zu werden, ist neben einer ausreichenden Erfahrung bei der Ausführung von Liegenschaftsvermessungen auch die Laufbahnbefähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst nötig. D. h. ein Hochschulstudium der Fachrichtung Geodäsie sowie einen erfolgreichen Abschluss der zweiten Staatsprüfung werden ebenfalls voraussetzt.