Amtlicher Lageplan — Bauvorlage zum Bauantrag
Jedes Bauvorhaben wird mehrmals gebaut, denn bevor es zum eigentlichen Baubeginn kommt, wird das Objekt von Architekten, Planern, Ingenieuren und nicht zuletzt den Bauherrn selbst durchdacht und in Gedanken errichtet. Auch die Bauaufsichtsbehörden führen derartige Vorüberlegungen durch und daher ist in Brandenburg in den meisten Fällen ein Genehmigungsverfahren erforderlich, dass durch den vom Bauherrn eingereichten Bauantrag beginnt. Um eine einheitliche und solide Grundlage zu schaffen, müssen dem Bauantrag alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen, die sogenannten Bauvorlagen, beigefügt werden. Ein amtlicher Lageplan wird bei den meisten Bauvorhaben von den Baubehörden als Bauvorlage gefordert. Welche Bauvorlagen für die Errichtung einer baulichen Anlage benötigt werden und welchen Inhalt diese umfassen müssen, ist in der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung geregelt.
Amtlicher Lage — Bauvorlage zum Bauantrag
Jedes Bauvorhaben wird mehrmals gebaut, denn bevor es zum eigentlichen Baubeginn kommt, wird das Objekt von Architekten, Planern, Ingenieuren und nicht zuletzt den Bauherrn selbst durchdacht und in Gedanken errichtet. Auch die Bauaufsichtsbehörden führen derartige Vorüberlegungen durch und daher ist in Brandenburg in den meisten Fällen ein Genehmigungsverfahren erforderlich, dass durch den vom Bauherrn eingereichten Bauantrag beginnt. Um eine einheitliche und solide Grundlage zu schaffen, müssen dem Bauantrag alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen, die sogenannten Bauvorlagen, beigefügt werden. Ein amtlicher Lageplan wird bei den meisten Bauvorhaben von den Baubehörden als Bauvorlage gefordert. Welche Bauvorlagen für die Errichtung einer baulichen Anlage benötigt werden und welchen Inhalt diese umfassen müssen, ist in der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung geregelt.
Amtlicher Lageplan
Neben den vom Objektplaner (z. B. ein Architekt oder Bauingenieur) gefertigten Bauzeichnungen ist der amtliche Lageplan im Land Brandenburg eine der wichtigsten Bauvorlagen. Er stellt eine entscheidende Grundlage für die Beurteilung eines Bauvorhabens dar, da er den für die Planung und Beurteilung des Bauvorhabens relevanten IST-Zustand des Baugrundstücks abbildet. Er wird daher i. d. R. von der Bauaufsichtsbehörde als notwendige Bauvorlage gefordert.
Der amtliche Lageplan muss von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder der jeweils zuständigen Katasterbehörde auf Grundlage der Liegenschaftskarte und in der Örtlichkeit durchgeführten Vermessungen erstellt werden. Dabei werden auch die Grundstücksgrenzen in dem erforderlichen Umfang untersucht. Der amtliche Lageplan enthält alle für die Beurteilung des Bauvorhabens relevanten Tatbestände an Grund und Boden, welche durch die Vermessungsstelle mit öffentlichem Glauben beurkundet werden. Dazu zählen unter anderem:
- die maßstäbliche Lage des Grundstücks,
- Flächen- und Eigentümerangaben zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken,
- Angaben zur Lage, Höhe und rechtlichen Eigenschaft von Grenzpunkten bzw. Flurstücksgrenzen,
- Angaben zu angrenzenden öffentliche Verkehrsflächen,
- Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer anderen Satzung sowie rechtliche Belastungen des Baugrundstücks z. B. durch Baulasten oder Dienstbarkeiten
- und die bedeutsamen vorhandenen baulichen Anlagen und deren Abstandsflächen auf dem Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.
Die für den amtlichen Lageplan zu verwendenden Zeichen und Farben sind in der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung und der Planzeichenverordnung geregelt.
Objektbezogener Lageplan und Projekteintragung
Der amtliche Lageplan ist darüber hinaus Grundlage für die Erstellung weiterer, als Bauvorlage einzureichender Pläne. Dazu zählt z. B. der objektbezogene Lageplan, der neben einer Vielzahl relevanter Angaben, insbesondere Angaben zur Lage und Höhe der geplanten baulichen Anlage sowie deren Abstandsflächen enthält. Der objektbezogene Lageplan kann vom Vermessungsingenieur oder dem Objektplaner (z. B. ein Architekt) erstellt werden. Auf die Erstellung eines objektbezogenen Lageplans kann jedoch auch verzichtet werden, wenn die Angaben aus dem objektbezogenen Lageplan im amtlichen Lageplan aufgenommen werden. Diese in der Praxis etablierte Vorgehensweise wird als Projekteintragung bezeichnet und nach Abstimmung mit dem Architekten i. d. R. ebenfalls vom Vermessungsingenieur durchgeführt.
Die Projekteintragung wird dabei nur nachrichtlich im amtlichen Lageplan geführt, d. h. sie wird nicht mit öffentlichem Glauben beurkundet. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, neben dem amtlichen Lageplan mit Projekteintragung einen zusätzlichen objektbezogenen Lageplan zu erstellen.
Objektbezogener Lageplan und Projekteintragung
Der amtliche Lageplan ist darüber hinaus Grundlage für die Erstellung weiterer, als Bauvorlage einzureichender Pläne. Dazu zählt z. B. der objektbezogene Lageplan, der neben einer Vielzahl relevanter Angaben, insbesondere Angaben zur Lage und Höhe der geplanten baulichen Anlage sowie deren Abstandsflächen enthält. Der objektbezogene Lageplan kann vom Vermessungsingenieur oder dem Objektplaner (z. B. ein Architekt) erstellt werden. Auf die Erstellung eines objektbezogenen Lageplans kann jedoch auch verzichtet werden, wenn die Angaben aus dem objektbezogenen Lageplan im amtlichen Lageplan aufgenommen werden. Diese in der Praxis etablierte Vorgehensweise wird als Projekteintragung bezeichnet und nach Abstimmung mit dem Architekten i. d. R. ebenfalls vom Vermessungsingenieur durchgeführt. Die Projekteintragung wird dabei nur nachrichtlich im amtlichen Lageplan geführt, d. h. sie wird nicht mit öffentlichem Glauben beurkundet. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, neben dem amtlichen Lageplan mit Projekteintragung einen zusätzlichen objektbezogenen Lageplan zu erstellen.
Abstandsflächennachweis und Nachweis zum Maß der baulichen Nutzung
Die Abstandsflächen der geplanten baulichen Anlagen sind i. d. R. nicht nur zeichnerisch durch die Projekteitragung, sondern auch rechnerisch gegenüber der Bauaufsichtsbehörde nachzuweisen. Genauso verhält es sich mit dem Maß der baulichen Nutzung, das durch die geplanten baulichen Anlagen eingehalten werden muss. Das Maß der baulichen Nutzung kann durch einen Bebauungsplan festgesetzt werden und schreibt beispielsweise einen maximalen Anteil der bebaubaren Grundstücksfläche vor. Die rechnerischen Nachweise zu den Abstandsflächen und zum Maß der baulichen Nutzung werden daher von uns im Zusammenhang mit der Projekteintragung erstellt und zusammen mit dem amtlichen Lageplan ausgeliefert.
Kosten
Da es sich bei der Erstellung eines amtlichen Lageplans um eine hoheitliche Leistung handelt, sind die Kosten für die Anfertigung von amtlichen Lageplänen in der Vermessungsgebührenordnung festgelegt und danach abzurechnen. Die Kosten richten sich dabei nach der Größe des Baufeldes. Die weiteren Kosten für die Projekteintragung bzw. den objektbezogenen Lageplan sowie den Abstandsfächennachweis und die Berechnungen zum Maß der baulichen Nutzung sind privatrechtlicher Natur und werden daher gesondert abgerechnet.
Letztlich können die Kosten für die Erstellung eines amtlichen Lageplans inklusive der weiteren erforderlichen Nachweise am besten anhand einer konkreten Fallkonstellation ermittelt werden. Treten Sie zur Verwirklichung Ihres Projekts einfach mit uns in Kontakt. Wir beraten Sie gern und übermitteln Ihnen eine Kostenschätzung für die Erstellung eines amtlichen Lageplans.