Abste­ckung
Wir übertragen Ihr geplantes Bauwerk in die Örtlichkeit.
Grobab­ste­ckung
Grobe Erdar­beiten maßgenau ausführen
Feinab­ste­ckung
Grundlage für die Bauausführung
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Abste­ckung
Wir übertragen Ihr geplantes Bauwerk in die Örtlichkeit.
Grobab­ste­ckung
Grobe Erdar­beiten maßgenau ausführen
Feinab­ste­ckung
Grundlage für die Bauausführung
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Abste­ckung

Die Verwirk­li­chung eines Bauvor­habens kann schon im Vorfeld, bevor überhaupt ein Stein auf den anderen gesetzt wird, eine komplexe Angele­genheit sein. Nachdem die Bauvor­be­rei­tungen wie Behör­den­gänge, Vertrags­ver­hand­lungen und Objekt­pla­nungen abgeschlossen sind, kann es auf der Baustelle dann aber so richtig losgehen und mit der Bauaus­führung begonnen werden.

Bevor jedoch der Bagger­fahrer seine Schaufel zum Ausheben der Baugrube ansetzt, das Fundament gegossen werden kann und eine Stein­reihe auf der anderen in die Höhe wächst, muss zunächst noch geklärt werden, wo genau auf dem Baugrund­stück all dies geschehen soll. Das heißt, dass Endergebnis der Planung muss noch in die Örtlichkeit übertragen werden. Diese Aufgabe, die man auch als Abste­ckung bezeichnet, übernehmen wir gern für Sie.

Dazu ist eine enge Abstimmung mit dem für die Planung verant­wort­lichen Archi­tekten bzw. Bauin­ge­nieur und der ausfüh­renden Baufirma notwendig. Es muss schließlich sicher­ge­stellt sein, dass der Abste­ckung auch tatsächlich das finale Ergebnis der Planung zugrunde liegt und dass der Bau auch tatsächlich auf Grundlage der Abste­ckung ausge­führt wird.

Bevor jedoch der Bagger­fahrer seine Schaufel zum Ausheben der Baugrube ansetzt, das Fundament gegossen werden kann und eine Stein­reihe auf der anderen in die Höhe wächst, muss zunächst noch geklärt werden, wo genau auf dem Baugrund­stück all dies geschehen soll. Das heißt, dass Endergebnis der Planung muss noch in die Örtlichkeit übertragen werden. Diese Aufgabe, die man auch als Abste­ckung bezeichnet, übernehmen wir gern für Sie.

Dazu ist eine enge Abstimmung mit dem für die Planung verant­wort­lichen Archi­tekten bzw. Bauin­ge­nieur und der ausfüh­renden Baufirma notwendig. Es muss schließlich sicher­ge­stellt sein, dass der Abste­ckung auch tatsächlich das finale Ergebnis der Planung zugrunde liegt und dass der Bau auch tatsächlich auf Grundlage der Abste­ckung ausge­führt wird.

Bei der Abste­ckung selbst werden die abzuste­ckenden Elemente, wie z. B. Gebäu­de­ecken oder Achsen, mit der je nach Anwen­dungsfall notwen­digen Genau­igkeit in ihrer Lage und ggf. auch Höhe durch Nägel, Pflöcke, Farbmar­kie­rungen oder Ähnliches gekenn­zeichnet. Im Land Brandenburg gibt es zwar keine Vorschrift die regelt, dass Abste­ckungen nur von Öffentlich bestellten Vermes­sungs­in­ge­nieuren durch­ge­führt werden dürfen. Dennoch sollten Sie diese Aufgabe nur in die Hände einer quali­fi­zierten Fachkraft geben, die die Abste­ckung gewis­senhaft ausführt, denn sie ist auch mit einer gewissen Verant­wortung verbunden. Abste­ckungs­fehler können oft kostspielige Folgen bei der anschlie­ßenden Bauaus­führung nach sich ziehen, insbe­sondere wenn es sich um eine grenznahe Bebauung oder um besonders anspruchs­volle Bauwerke wie Brücken oder Tunnel handelt. Die Abste­ckung kann in zwei Phasen, die Grob- und die Feinab­ste­ckung unter­teilt werden.

Grobab­ste­ckung

Die Grobab­ste­ckung dient dazu den Ort anzuzeigen, an dem die für den Bau notwen­digen Erdar­beiten, wie das ausheben der Baugrube oder die Herstellung des Planums für die Boden­platte, ausge­führt werden sollen. Durch sie wird also festgelegt wo die groben Arbeiten statt­finden sollen. Der entspre­chende Bereich auf dem Grund­stück wird durch Holzpflöcke markiert. Zusätzlich wird ein Höhen­bezug für das Baugrund­stück geschaffen, damit das Tiefbau­un­ter­nehmen die Baugrube in der richtigen Tiefe ausheben bzw. das Planum auf der richtigen Höhe herstellen kann.

Grobab­ste­ckung

Die Grobab­ste­ckung dient dazu den Ort anzuzeigen, an dem die für den Bau notwen­digen Erdar­beiten, wie das ausheben der Baugrube oder die Herstellung des Planums für die Boden­platte, ausge­führt werden sollen. Durch sie wird also festgelegt wo die groben Arbeiten statt­finden sollen. Der entspre­chende Bereich auf dem Grund­stück wird durch Holzpflöcke markiert. Zusätzlich wird ein Höhen­bezug für das Baugrund­stück geschaffen, damit das Tiefbau­un­ter­nehmen die Baugrube in der richtigen Tiefe ausheben bzw. das Planum auf der richtigen Höhe herstellen kann.

Feinab­ste­ckung

Ist das Baugrund­stück für den Baubeginn vorbe­reitet, kann die Feinab­ste­ckung des Bauwerks erfolgen. Die abzuste­ckenden Elemente werden dabei zenti­me­ter­genau, bei höheren Genau­ig­keits­an­for­de­rungen auch noch genauer, in die Örtlichkeit übertragen. Die Kennzeichnung der abzuste­ckenden Elemente erfolgt in der Regel durch Nägel auf Schnur­ge­rüsten. Die Schnur­ge­rüste werden meist durch den ausfüh­renden Baube­trieb errichtet. Für den Bau eines Gebäudes werden sie nicht direkt an den Gebäu­de­ecken, sondern in der Verlän­gerung der Gebäu­de­kanten aufge­stellt. So können die Gebäu­de­ecken außerhalb des eigent­lichen Bauge­schehens in die Örtlichkeit übertragen werden und die angebrachten Markie­rungen stören beim Bau nicht. Durch das Spannen von Schnüren entlang der einge­brachten Nägel auf den Schnur­ge­rüsten können die Gebäu­de­ecken für den Bau visua­li­siert werden.

Feinab­ste­ckung

Ist das Baugrund­stück für den Baubeginn vorbe­reitet, kann die Feinab­ste­ckung des Bauwerks erfolgen. Die abzuste­ckenden Elemente werden dabei zenti­me­ter­genau, bei höheren Genau­ig­keits­an­for­de­rungen auch noch genauer, in die Örtlichkeit übertragen. Die Kennzeichnung der abzuste­ckenden Elemente erfolgt in der Regel durch Nägel auf Schnur­ge­rüsten. Die Schnur­ge­rüste werden meist durch den ausfüh­renden Baube­trieb errichtet. Für den Bau eines Gebäudes werden sie nicht direkt an den Gebäu­de­ecken, sondern in der Verlän­gerung der Gebäu­de­kanten aufge­stellt. So können die Gebäu­de­ecken außerhalb des eigent­lichen Bauge­schehens in die Örtlichkeit übertragen werden und die angebrachten Markie­rungen stören beim Bau nicht. Durch das Spannen von Schnüren entlang der einge­brachten Nägel auf den Schnur­ge­rüsten können die Gebäu­de­ecken für den Bau visua­li­siert werden.

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Daher der Name Schnur­gerüst oder auch Schnurbock. Da durch die Schnur­ge­rüste in der anfäng­lichen Rohbau­phase der Grundriss der baulichen Anlage vorge­geben wird, müssen sie standfest errichtet und während dieser Phase auch entspre­chend gesichert werden. Für bauliche Anlagen, die einer beson­deren Präzision bedürfen, führen wir während der Bauphase auf Wunsch auch weitere, baube­glei­tende Abste­ckungen durch. Um das Abste­ckungs­er­gebnis zu dokumen­tieren, wird nach Abschluss der Arbeiten ein Absteckriss von uns gefertigt, der als Grundlage für die anschlie­ßende Bauaus­führung dient.

Kosten einer Absteckung

Die Kosten der Abste­ckung sind im Leistungsbild Bauver­messung der Honorar­ordnung für Archi­tekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Aller­dings sind die darin getrof­fenen Preis­emp­feh­lungen nicht verbindlich, können aber als Richtwert für eine vertrag­liche Preis­ver­ein­barung dienen. Wir erbringen die Abste­ckung sowohl als Einzel­leistung, als auch als Teilleistung im Rahmen eines Gesamt­pakets, die Sie zum passenden Zeitpunkt für Ihr Bauvor­haben abrufen können. Bei Fragen können Sie sich an uns wenden, wir sind Ihnen gern behilflich und erstellen eine Kosten­schätzung für die Abste­ckung Ihres Bauvorhabens.